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   VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05.MZ   

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VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05.MZ (https://dejure.org/2006,35997)
VG Mainz, Entscheidung vom 23.03.2006 - 1 K 564/05.MZ (https://dejure.org/2006,35997)
VG Mainz, Entscheidung vom 23. März 2006 - 1 K 564/05.MZ (https://dejure.org/2006,35997)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05
    "In seinem Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 5 C 71.86 - (BVerwGE 87, 284 ) hat der Senat klargestellt, dass im Rahmen des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG entscheidend nur sein kann, ob und inwieweit bestimmtes Vermögen überhaupt dem ausbildungsbedingten Verwertungszugriff des Auszubildenden oder der zu seiner Vertretung berechtigten Person offenliegt, und dass es nur, soweit ein solcher Zugriff aus rechtlichen Gründen ganz oder teilweise ausscheidet, gerechtfertigt ist, die betreffenden Gegenstände aus dem anzurechnenden Vermögen auszuklammern.

    Zu diesen Typisierungen gehört - worauf der Senat in seinem Urteil vom 11. Oktober 1984 bereits hingewiesen hat (vgl. a.a.O. S. 14); ebenso BVerwGE 87, 284) - auch diejenige, dass der Gesetzgeber für den Regelfall davon ausgeht, dass das nach den §§ 26 bis 29 Abs. 1 BAföG anrechenbare Vermögen für den Ausbildungsbedarf auch wirklich einsetzbar ist.

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05
    Die Klägerin hat aber entgegen der im Widerspruchsbescheid vertretenen Ansicht einen Anspruch auf Anrechnungsfreiheit nach der Billigkeitsregelung von § 29 Abs. 3 BAföG, die wie folgt lautet: "Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben." Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 -, BVerwGE 88, 303 = NJW 1991, 3047 = DÖV 1991, 1019 = FamRZ 1992, 237) rechtsgrundsätzlich entschieden:.
  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05
    (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - BVerwG 5 B 182/99 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 3; ebenso jetzt auch Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., 2004, Rdnr. 10 zu § 27 unter Aufgabe der früher (Stand: 1998) vertretenen und im angefochtenen Widerspruchsbescheid noch angeführten Auffassung).
  • VG Darmstadt, 29.01.2003 - 8 E 1088/02

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei wirtschaftlicher Unverwertbarkeit eines im

    Auszug aus VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05
    Auch dessen Vermögen würde einem erbberechtigten Auszubildenden nicht angerechnet werden (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall VG Darmstadt, Urteil vom 29. Januar 2003, NJW 2003, 2625, insbesondere Seite 2627 linke Spalte oben).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10

    BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch

    Letztlich stellte sich die vermögensrechtliche Situation der Klägerin so dar, dass diese vor dem Abschluss des Übergabevertrags in ausbildungsförderungsrechtlicher Hinsicht bedürftig gewesen ist und sich hieran auch nach dem Abschluss des Vertrags aufgrund dessen strenger Bindungen nichts geändert hat (vgl. auch VG Mainz, Urteil vom 23.03.2006 - 1 K 564/05 -, juris, wonach der Fall einer Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbauseinandersetzung mit dinglich gesicherten Rückübertragungsverpflichtungen eher vergleichbar mit der Situation eines zukünftigen Erben ist, solange der Erblasser noch am Leben ist).
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